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AUFGABEN DER NOTARKAMMER

Die Notarkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
 
Die Notarkammer vertritt alle im Kammerbezirk ansässigen Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notarrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notare zu sorgen. Hierzu unterstützt die Notarkammer ihre Mitglieder durch Versendung von Rundschreiben, Beantwortung von Anfragen und die Unterhaltung von Versicherungsverträgen.
 
Gemeinsam mit den übrigen deutschen Notarkammern unterhält die Notarkammer Oldenburg das Deutsche Notarinstitut in Würzburg, welches sämtlichen deutschen Notarinnen und Notaren wissenschaftlich fundierten Rat zur Unterstützung der notariellen Tätigkeit erteilt. Daneben ist die Notarkammer Mitglied des Deutschen Anwaltsinstituts e. V. in Bochum, welches Fortbildungsmöglichkeiten für Notarinnen und Notare anbietet.

In besonderer Weise fühlt sich die Notarkammer den Rechtsuchenden verpflichtet. Beteiligte, die mit der Arbeit eines Notars nicht einverstanden sind, können sich an die zuständige Notarkammer wenden, die versucht, in erster Linie zwischen den Beschwerdeführern und dem betreffenden Notar zu vermitteln.

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